Dienstag, 26. Juli 2011

Elektronische Anmeldung wird verbindlich ab 2014

2011.02.16 Auf dem Hintergrund der geplanten Einfuhrung der elektronischen Technologie Erklarung von Meldepflichtigen weiterhin Fragen auf: Brauche ich ein Verfahren fur die ED, ob es moglich ist heute erklart "altmodischen", ein "Papier" zu bilden? In diesem Zusammenhang, "Alt-Soft" stellt die Anwendung von Formen der Erklarung im Rahmen der Zollunion. Ziffer 3 des Artikels 179 des Zollkodex der TC festgestellt, dass an dieser Stelle Ware schriftlich und (oder) elektronische Formulare mit Hilfe der Zollanmeldung erklaren. Russischen Zoll (Gesetz 311-FZ vom 1910.11.27, im Folgenden - der "Act"), diese Bestimmung TC TC angegeben. Insbesondere Satz 1 des Artikels 204 des Gesetzes hei?t es: "Zollanmeldung in elektronischer Form eingereicht." Falle von Waren schriftliche Erklarung von der Regierung festgelegt. Aber in den Ubergangsbestimmungen (§ 4 Kunst. 322 des Gesetzes) einen Zeitraum, in dem die Erklarung sowohl schriftlich als auch in elektronischer Form bei der Wahl des Anmelders vorgenommen werden kann. Dieses Verfahren wird bis zum 1. Januar 2014 gelten. Ausgehend von 1914.01.01, gelten die Bestimmungen von Artikel 204 des Gesetzes, dh die wichtigste Form der Erklarung wird elektronisch. Irina Porshneva, ein Experte fur Zollgesetze, Alta-Soft »alta

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